

Vertretung von Arbeitgeber/innen
Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass Ihre wirtschaftlichen Interessen als Unternehmer/in, die es u.a. erforderlich machen, flexibel auf sich ständig ändernde Marktlagen zu reagieren, mit den Interessen Ihrer Mitarbeiter an stabilen Arbeitsverhältnissen mit regelmäßigen Arbeitszeiten und Gehaltssteigerungen nicht leicht in Einklang zu bringen sind.
Im Fall von Interessenskonflikten mit Ihren Mitarbeitern sehen Sie sich als Unternehmer/in in Deutschland zudem einem Rechtssystem gegenüber, dass vorrangig dem Arbeitnehmerschutz dient. Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass das Rechtsempfinden von Unternehmer/innen im Rahmen arbeitsrechtlicher Maßnahmen häufig nicht der Gesetzeslage beziehungsweise der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entspricht. Entscheidungen "aus dem Bauch heraus" kommen Sie deshalb erfahrungsgemäß häufig teuer zu stehen. Es zahlt sich darum für Sie aus, sich frühzeitig vor der Durchführung einer arbeitsrechtlichen Maßnahme fachkundigen Rechtsrat einzuholen.
Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht insbesondere bei folgenden Fragestellungen:
• Durchführung von Arbeitsgerichtsprozessen
• Abmahnungen
• Kündigungen
• Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
• Vertragsabschlüsse und -gestaltungen
• Aufhebungsvereinbarungen
• Abfindungszahlungen
• Zeugnissen
• Mutterschutz und Elternzeit
• Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
• Haftung des Arbeitnehmers für Schäden
• Rückzahlung von Fortbildungskosten
• betriebsverfassungsrechtlichen Konflikten,
insbesondere in Einigungsstellenverfahren
• Arbeitsrechtlich Schulungen in Ihrem Unternehmen




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