

Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Sie haben einen Konflikt mit Kollegen, Vorgesetzen oder Ihrem Arbeitgeber? Sie machen sich Sorgen um Ihren Arbeitsplatz oder haben bereits eine Kündigung erhalten?
Dann kann ich Sie insoweit beruhigen, als Sie den ersten richtigen Schritt zur Lösung Ihres Problems bereits getan haben, indem Sie sich hilfesuchend an eine qualifizierte Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht wenden.
Als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen kurzfristig für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung, weil ich weiß, dass arbeitsrechtliche Probleme in aller Regel dringlich sind. In diesem ersten Beratungsgespräch schildern Sie mir zunächst in Ruhe Ihr Problem. Danach entwickeln wir gemeinsam Ihre Zielstellung. Anschließend kann ich Ihnen sagen, welche rechtlichen Schritte sinnvoller Weise zu unternehmen sind, um das erwünschte Ergebnis für Sie zu erzielen. Bevor Sie mich beauftragen erfahren Sie selbstverständlich, welche Kosten damit für Sie verbunden sind bzw. ob und inwieweit Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Rechtsvertretung trägt.
Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht u.a. bei folgenden Fragestellungen:
• Kündigung
• Aufhebungsvertrag
• Abfindung
• Abmahnung
• Befristung
• Gehaltsabrechnung und -zahlung
• Arbeitszeugnis
• Versetzung
• Prüfung eines Arbeitsvertrages
• Leitender Angestellter
• Geschäftsführer GmbH
• Vorstand AG
• Dienstvereinbarung
• Arbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden
• Teilzeit
• Urlaub, Urlaubsgeld
• Gratifikationen, Weihnachtsgeld
• Mutterschutz und Elternzeit
• Krankheit, Entgeltfortzahlung
• Haftung
• Rückzahlung von Fortbildungskosten
• Arbeitsbescheinigung, Arbeitspapiere
• Insolvenz des Arbeitgebers
• Sperrzeit, Arbeitslosengeld
• Dienstwagen
• Personalgespräch




Social Media Profile
