Arbeitsrecht in Berlin und Hannover

Als Rechtsanwältin vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dadurch bin ich mit den Interessen und Strategien beider Seiten bestens vertraut. Dies ist von großem Wert für den Verhandlungserfolg.

Individuelle Lösungen
für Ihr arbeitsrechtliches Problem

Um stets das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen, lege ich großen Wert auf eine sorgfältige Entwicklung der Zielstellung in einem ausführlichen Erstgespräch mit Ihnen.

Eine gute Interessenvertretung im Arbeitsrecht bedeutet für mich nicht nur das rechtlich Erforderliche zu tun, sondern insbesondere auch das, was Ihren Interessen entspricht und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ich prozessiere nicht um jeden Preis. Mein Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Meine Beauftragung soll für Sie ein Gewinn sein. Dieser Gewinn liegt regelmäßig in der Durchsetzung Ihrer Interessen. Das beinhaltet häufig mehr, als die bloße Durchsetzung eines gesetzlichen Anspruchs. Der Gewinn kann auch mal darin liegen, Ihnen ein teures Gerichtsverfahren zu ersparen. Wenn es angezeigt ist, rate ich Ihnen davon ab, einen Prozess zu führen.

Zu meinen Mandanten zählen Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die ich loyal und engagiert bei allen arbeitsrechtlichen Konflikten berate und vertrete.

Sie profitieren von meiner „Zweigleisigkeit“, weil ich dadurch mit den Interessen beider Seiten bestens vertraut bin und Erwartungen, Strategien und Prozessverhalten der jeweiligen Gegenpartei beurteilen kann. Dies ist von unschätzbarem Wert für den Verhandlungserfolg.

Um stets das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen, lege ich großen Wert auf eine sorgfältige Entwicklung der Zielstellung in einem ausführlichen Erstgespräch mit Ihnen.