

Der Fachanwalt - Qualität durch Weiterbildung
Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen wurden. Diese werden in einem sehr umfangreichen, 120 Stunden umfassenden, Kurs vertieft, geprüft und beruhen auf einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen im betreffenden Fachgebiet.
Als Nachweis der praktischen Erfahrungen wird eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen verlangt, die dem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer in einer Liste einzeln kurz dargestellt werden müssen. Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht sind dies mindestens 100 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren aus den Gebieten:
Individualarbeitsrecht
(Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts),
Kollektives Arbeitsrecht
(Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts) und
Verfahrensrecht
Von den 100 Fällen müssen wenigstens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren sein.
Nach dem Erwerb der Fachanwaltschaft müssen in dem Fachgebieten jährlich mindestens 10 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden, damit auch für die Zukunft sichergestellt ist, dass ein Fachanwalt über besondere Kenntnisse in seinem Fachgebiet verfügt.




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