

im Arbeitsrecht
bedeutet für mich nicht nur das rechtlich Erforderliche, sondern auch das für Sie wirtschaftlich Sinnvolle zu tun. Ich prozessiere nicht um des Prozessierens willen. Mein Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen. Meine Beauftragung soll für Sie ein Gewinn sein. Dieser Gewinn liegt regelmäßig in der Durchsetzung Ihrer Interessen, was häufig mehr beinhaltet als die bloße Durchsetzung eines gesetzlichen Anspruchs. Er kann aber auch einmal darin liegen, Ihnen ein teures Gerichtsverfahren zu ersparen. Wenn es angezeigt ist, rate ich Ihnen auch davon ab, einen Prozess zu führen.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich seit Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und habe seitdem hunderte von arbeitsrechtlichen Mandaten erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Zu meinen Mandanten zählen Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die ich loyal und engagiert bei allen arbeitsrechtlichen Konflikten berate und vertrete.
Eine Konzentration auf das eine oder andere "Lager" vermeide ich ganz bewusst, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht aus den Augen zu verlieren. Hierdurch bin ich mit den Interessen beider Seiten bestens vertraut und kann Erwartungen, Strategien und Prozessverhalten der jeweiligen Gegenpartei einschätzen. Dies ist von unschätzbarem Wert für den Verhandlungserfolg.
Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer
Ich begleite Ihr Unternehmen ganz nach Ihrem individuellen Bedarf kontinuierlich oder punktuell und biete Ihnen Unterstützung bei den juristischen Problemen und Fragestellungen, die für die unternehmerische Tätigkeit besonders bedeutsam sind und in denen kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler erfahrungsgemäß Beratungs- und Vertretungsbedarf haben.
Sozialversicherungsrechtliche Fragen
Neben dem Arbeitsrecht bearbeite ich ausgewählte Fragen des Sozialversicherungsrechts, die mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, sich darauf auswirken oder eine Folge davon sind, wie Arbeitsunfälle, Krankheit, Behinderung, Erwerbsminderung und Arbeitslosigkeit.




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