

Qualitätsabzeichen der Bundesrechtsanwaltskammer
Die Qualität meiner Arbeit können Sie neben der Qualifizierung durch die Verleihung des Fachanwaltstitels auch anhand des mir von der Bundesrechtsanwaltskammer verliehenen Fortbildungszertifikat ablesen.
Das Fortbildungszertifikat "Q" – Qualität durch Fortbildung wird von der Bundesrechtsanwaltskammer bei Nachweis regelmäßiger Fortbildungen über einen Zeitraum von 3 Jahren verliehen. Es ist personen- und nicht kanzleibezogen.
Voraussetzung für die Erlangung des Fortbildungszertifikats ist, dass der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin in einem Zeitraum von 3 Jahren eine Punktzahl von insgesamt mindestens 360 Punkten erreicht hat, die sich auf die 4 Module (Materielles Recht, Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht, Verfahrens- oder Prozessrecht und Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung) verteilen müssen.
Das Fortbildungszertifikat ist 3 Jahre gültig. Wird von dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin nach Ablauf des 3 Jahreszeitraums kein erneuter Nachweis über eine ausreichende Qualifizierung durch regelmäßige Fortbildungen erbracht, wird die Erlaubnis zur Verwendung des Qualitätsabzeichens von der Bundesrechtsanwaltskammer wieder entzogen.




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