Qualitätsabzeichen der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Qualität meiner Arbeit können Sie neben der Qualifizierung durch die Verleihung des Fachanwaltstitels auch anhand des mir von der Bundesrechtsanwaltskammer verliehenen Fortbildungszertifikat ablesen.

Das Fortbildungszertifikat "Q" – Qualität durch Fortbildung wird von der Bundesrechtsanwaltskammer bei Nachweis regelmäßiger Fortbildungen über einen Zeitraum von 3 Jahren verliehen. Es ist personen- und nicht kanzleibezogen.

Voraussetzung für die Erlangung des Fortbildungszertifikats ist, dass der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin in einem Zeitraum von 3 Jahren eine Punktzahl von insgesamt mindestens 360 Punkten erreicht hat, die sich auf die 4 Module (Materielles Recht, Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht, Verfahrens- oder Prozessrecht und Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung) verteilen müssen.

Das Fortbildungszertifikat ist 3 Jahre gültig. Wird von dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin nach Ablauf des 3 Jahreszeitraums kein erneuter Nachweis über eine ausreichende Qualifizierung durch regelmäßige Fortbildungen erbracht, wird die Erlaubnis zur Verwendung des Qualitätsabzeichens von der Bundesrechtsanwaltskammer wieder entzogen.

Tanja RupertiTanja Ruperti
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ansbacher Straße 13
10787 Berlin

fon 030 695 333 68
fax 030 695 333 67

post@anwaltskanzlei-ruperti.de
www.anwaltskanzlei-ruperti.de

Social Media Profile
Anwaltskanzlei Ruperti bei Facebook  Anwaltskanzlei Ruperti bei Google+  Anwaltskanzlei Ruperti bei Twitter  Anwaltskanzlei Ruperti bei Xing