Tanja Ruperti

Welches arbeitsrechtliche Problem Sie auch gerade beschäftigt — In mir finden Sie eine Expertin, die Ihnen fachlich wie menschlich kompetent, einfühlsam und loyal zur Seite steht.

Anwältin für
Arbeitsrecht in Berlin und Hannover

 

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Zertifizierte Beraterin für Kündigungsschutzrecht

Jahrgang 1968

Ich habe mich seit 2004 ausschließlich dem Gebiet des Arbeitsrechts verschrieben. Seit 2008 bin ich als Fachanwältin für Arbeitsrecht qualifiziert und seit 2014 vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VdAA e.V.) außerdem als Beraterin für Kündigungsschutzrecht zertifiziert. Ich verfüge damit über eine langjährige arbeitsrechtliche Praxis und Qualifizierung und habe inzwischen viele hundert Mandanten im Arbeitsrecht erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

Bei allem was man tut gilt – man wird besser, je mehr man übt. Das ist auch im Anwaltsberuf so. Deshalb ist Spezialisierung ein Zeichen von Können. Wer sich auf ein Fachgebiet konzentriert und sich ausschließlich damit befasst, hat mehr Erfahrung und mehr Wissen, als jemand, der nur einmal im Jahr eine Kündigungsschutzklage bearbeitet. Das versteht sich von selbst. Ein Spezialist auf vielen Rechtsgebieten zu sein, halte ich für ausgeschlossen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat bei drei Fachanwaltstiteln die Obergrenze gesetzt. Bei mehr als drei Rechtsgebieten ist die erforderliche Qualität nach Ansicht der Spezialisten nicht mehr zu gewährleisten.

Fachkompetenz ist wichtig. Fachwissen allein macht aber noch keinen guten Anwalt.  Wichtig ist daneben, eine klare, verständliche Kommunikation und die Fähigkeit, sich in die „Not“ anderer Menschen hinein zu versetzen. Der Anwaltsberuf ist eine Dienstleistung. Um für jemanden gute Dienste zu leisten, muss ich wissen, „wie er tickt“, was ihm wichtig ist, welche Interessen und Ziele er hat.

Der Dienstleistungsgedanke steht bei mir im Vordergrund. Ich richte mich in der Mandatsbearbeitung ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und stehe Ihnen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung juristisch und menschlich kompetent, einfühlsam und loyal zur Seite.

Mein fundiertes und spezialisiertes Wissen ermöglicht eine effiziente, zielorientierte und erfolgreiche Bearbeitung Ihres Anliegens.

Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Rechtsgebiet nachgewiesen hat. Diese werden in einem sehr umfangreichen, 120 Stunden umfassenden, Kurs vertieft und geprüft

Als Nachweis der praktischen Erfahrungen wird eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen verlangt, die dem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer in einer Liste einzeln kurz dargestellt werden müssen. Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht sind dies mindestens 100 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im individuellen und kollektiven (Betriebsverfassungsrecht) Arbeitsrecht.

Nach dem Erwerb der Fachanwaltschaft müssen in dem Fachgebieten jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden, damit auch für die Zukunft sichergestellt ist, dass der Fachanwalt über besondere Kenntnisse in seinem Fachgebiet verfügt.

Zertifizierte Beraterin
für Kündigungsschutzrecht

Die Ernennung zur „Zertifizierten Beraterin für Kündigungsschutzrecht“ erfolgt durch den Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V (VdAA) bei Nachweis der theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Kündigungsschutzes gemäß der Verbandsrichtlinien. Erforderlich ist hierfür neben dem Besitz des Fachanwaltstitels, eine fünfjährige Berufserfahrung sowie der Nachweis der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von mindestens 60 Arbeitnehmern in Kündigungsschutzfragen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung.

Als Anwältin verstehe ich mich als Dienstleister. Um für jemanden gute Dienste zu leisten muss ich wissen, was ihn bewegt, was ihm wichtig ist und welche Interessen und Ziele er hat.