Tanja Ruperti, Rechtsanwältin

Überstunden und kein Ende?

Sie machen regelmäßig Überstunden weil es von Ihnen erwartet wird? Sie leisten somit deutlich mehr Stunden als in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt wurde? Lesen Sie hier was Sie in diesem Fall tun können.

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Überstunden / Mehrarbeit

Gehören auch Sie zu den Angestellten, die mehr arbeiten als sie vertraglich verpflichtet sind? Viele Angestellte leider zunehmend unter einer dauernden Arbeitsüberlastung. Personalabbau und ein hoher Krankenstand führen dazu, dass die Arbeit in der regulären, d.h. vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht mehr zu schaffen ist und sich die Überstunden anhäufen ohne die Aussicht, diese jemals wieder abbauen zu können. Dies ist eine unbefriedigende und häufig auch krankmachende Situation, die eine Reihe von Fragen aufwirft, die im Folgenden beantwortet werden sollen.

Tanja Ruperti, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin

» Ihr Arbeitgeber hat grundsätzlich nicht das Recht, von Ihnen zu verlangen, länger zu arbeiten, als vertraglich vereinbart ist.«

Wann spricht man überhaupt von Überstunden?

Von Überstunden spricht man immer dann, wenn Sie länger arbeiten, als Sie nach Ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit arbeiten müssten.

Sind Sie verpflichtet, Überstunden zu machen?

Wenn Sie nicht zu den wenigen glücklichen Menschen gehören, die Ihre Arbeit als Berufung verstehen und gar nicht nach Hause gehen wollen, sondern nur deshalb länger arbeiten, weil es aufgrund der Arbeitsmenge erforderlich ist, dann fragen Sie sich vermutlich, ob Sie dazu überhaupt verpflichtet sind.

Die Antwort ist: Nein, das sind Sie im Allgemeinen nicht. Ihr Arbeitgeber hat grundsätzlich nicht das Recht, von Ihnen zu verlangen, länger zu arbeiten, als vertraglich vereinbart ist.

Allerdings sehen viele Arbeitsverträge (auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen) Überstundenregelungen vor, die Ihren Arbeitgeber berechtigen, Überstunden anzuordnen.
Die Überstundenregelungen in Arbeitsverträgen sind aber häufig unwirksam, weil sie keine Höchstgrenze für Überstunden festlegen.

Etwas anderes gilt nur in „Notsituationen“. Solche „Notsituationen“ sind allerdings sehr selten. Eine Notsituation liegt nicht etwa schon dann vor, wenn Ihr Unternehmen einen unerwarteten Großauftrag erhält oder sich eine große Warenlieferung verspätet, sondern nur bei echten Katastrophen, wie beispielsweise einer Überschwemmung oder einem Brand. Also Ereignissen, die unvorhersehbar eintreten und die die Existenz des Betriebs gefährden.

Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?

Überstunden zu machen, wenn man dies nicht freiwillig tut ist schon ärgerlich genug. Noch ärgerlicher ist es aber, wenn man diese Stunden dann nicht bezahlt bekommt.

Überstundenregelungen in Arbeitsverträgen lauten häufig ungefähr so:

„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten.“

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine solche Regelung ist regelmäßig unwirksam, weil hier für Sie als Arbeitnehmer/in nicht transparent ist, wie viele Überstunden Sie ohne zusätzliche Vergütung leisten müssen und Sie darum durch eine solche Regelung unangemessen benachteiligt werden. Der Umfang der Überstundenverpflichtung muss sich hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Dies kann durch eine Regelung erreicht werden, in der die maximale Anzahl der Überstunden, die mit dem Gehalt bereits abgegolten sein sollen entweder konkret oder prozentual beziffert ist.

Allerdings ist es leider auch bei einer ordnungsgemäßen arbeitsvertraglichen Überstundenregelung nicht gesagt, dass Sie die von Ihnen darüber hinaus geleisteten Arbeitsstunden auch bezahlt bekommen.

Der Arbeitgeber muss Ihnen die Überstunden nämlich nur dann bezahlen, wenn er sie auch angeordnet oder jedenfalls stillschweigend geduldet hat. Sehr häufig fehlt es an einer ausdrücklichen Anordnung von Überstunden. Vielmehr ergibt sich die Notwendigkeit von Überstunden ganz selbstverständlich aus dem Arbeitspensum und konkreten Zeitvorgaben.

Geld oder Freizeit?

Im Regelfall sind Überstunden zusätzlich zu bezahlen. Sie können nur dann durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn Sie damit im konkreten Fall einverstanden sind oder wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart worden ist.

Muss der Arbeitgeber einen Überstundenzuschlag bezahlen?

Ein Überstundenzuschlag bedeutet, dass auf die geleisteten Überstunden ein Aufschlag gegenüber dem regulären Stundenlohn zu zahlen ist.

Einen solchen Aufschlag auf Überstunden muss der Arbeitgeber grundsätzlich nicht zahlen. Etwas anderen gilt nur, wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt ist.

Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung der Bezahlung Ihrer Überstunden benötigen, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin bei mir.

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